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Diese Seite dokumentiert eine Abmahnung der Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG
in Hannover gegen den Betreiber eines der größten deutschsprachigen Internetforen, weil dort von Dritten in Postings Beiträge
aus dem Heise Newsticker und aus der Online-Ausgabe der Zeitschrift
c't übernommen worden sind.
Heise nimmt das Foren-Urteil des LG Hamburg (324 O 710/05) zum Anlaß,
um nun selbst Foren kostenpflichtig abmahnen zu lassen
I. Heise und die Forenhaftung
Als der Heise-Verlag im Dezember 2005 wegen rechtswidriger
Forenpostings gerichtlich auf Unter- lassung in Anspruch genommen wurde, war der Aufschrei aus Hannover groß: Der Verlag hafte auch ohne
konkrete Kenntnis für rechtswidrige Beiträge, wurde seinerzeit behauptet, was nicht ganz dem damals verhandelten Sachverhalt entsprach, hier
aber ohne Belang ist.
Das Urteil dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben
hieß es damals aus dem Hause Heise. Und weiter:
»Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu
Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechts- verstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann«, kommentierte der Justiziar
des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. (...) Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem
erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur
übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen.
Der Heise-Verlag hatte unmittelbar nach Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen, die vom Verlag und
seinen Stamm-Usern als Angriff auf die Meinungs- äußerungs- und Pressefreiheit gewertet worden war.
Zuletzt am 01.03.2006 beklagte der Heise-Verlag, dass das gegen
ergangene Urteil zur Forenhaftung von anderen Anwälten dazu verwendet würde,
um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen.
II. Heise-News als Forenposting = teure Urheberrechtsverletzung
Am 17.03.2006 ließ der Heise-Verlag durch eine ihn ständig vertretende Anwaltskanzlei aus Hamburg den Betreiber eines der größten
deutschsprachigen Internetforen mit über 100.000 angemeldeten Usern und fast 600.000 Beiträgen kostenpflichtig abmahnen.
Der Vorwurf: Dadurch, dass Foren-User Beiträge aus dem Heise-Newsticker als Posting veröffentlicht hätten, würde das Urheberrecht von Heise
verletzt. Wörtlich heißt es in der anwaltlichen Abmahnung:
Die weitgehend vollständige Übernahme dieser Artikel in die Forumsbeiträge ist durch das Zitatrecht des
§ 51 UrhG nicht mehr gedeckt. Diese Artikel sind in mehreren Fällen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums
eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. Unsere Mandantin nimmt Sie
wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB).
Bis zum 24.03.2006 soll sich der abgemahnte Foren-Betreiber strafbewehrt
dazu verpflichten, konkret benannte Beiträge nicht mehr in seinem Forum als Posting zu verbreiten, Auskunft darüber zu erteilen, wo und in welchem Umfang die Heise-Beiträge vervielfältigt,
verbreitet und/oder öffentlich zugänglich gemacht wurden, seine Schadensersatzpflicht
(z.B. in Form einer Lizenz) anzuerkennen und Abmahnkosten in Höhe von € 1.600,57
(brutto) zu zahlen.
III. Auffällig an dieser Abmahnung...
sind gleich mehrere Punkte, von denen zunächst die folgenden drei angesprochen werden sollen:
1. Die erste Meldung im Heise-Newsticker erschien am 19.04.1996, also vor fast 10 Jahren. Und seit fast 10 Jahren werden
Beiträge gerade aus dem Heise-Ticker, oftmals auch 1:1, also in voller Länge, in Foren übernommen und dort zur Diskussion gestellt.
Bislang ist kein einziger Fall bekannt, in dem Heise dies als Urheberrechtsverletzung abgemahnt hätte.
Erste überschlägige Recherchen ergaben, dass es Hunderttausende Postings gibt, in denen Heise-Newsticker-Beiträge 1:1 übernommen
worden sind. Wenn der Heise-Verlag das alles abmahnen lassen will, werden seine Anwälte nicht nur jahrelang beschäftigt sein, sondern auch
zusätzliches Personal brauchen.
2. Die Einschaltung externer Rechtsanwälte ist die zweite Auffälligkeit in dieser Sache. Der Heise-Verlag unterhält eine eigene
Rechtsabteilung, deren Leiter der gerade im Urheberrecht sehr kompetente Syndikus-Anwalt des Verlags ist. RA Joerg Heidrich veröffentlichte mehrfach Fachbeiträge zum Urheberrecht und die Rechtsabteilung (sic!) des Heise-Verlags bietet regelmäßig
Rechtsreferendaren Stellen an,
wobei nach der Job-Beschreibung zu deren Aufgaben
...neben der rechtlichen Beratung der verschiedenen Verlagsbereiche insbesondere die Vertragsgestaltung
sowie die Durchsetzung von Urheber- und Nutzungsrechten insbesondere im Internet...
zählt. Ein großes Medien-Unternehmen wie der Heise-Verlag, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die auch schon mal einen
14jährigen Schüler abmahnt, bedient
sich nun einer externen Anwaltskanzlei. Und das, obwohl Hausjurist Heidrich im Falle des 14jährigen Schülers in einer Klarstellung beteuerte
Üblicherweise reicht bei den meisten den Verlag betreffenden Urheberrechts- verletzungen eine kurze Mail, um
die Sache aus der Welt zu schaffen. Nur in den Fällen, in denen mit unseren News im gewerblichen Umfeld Geld verdient wird,
bekommen die Betreiber eine schriftliche Abmahnung. Diese sind, da von der Rechtsabteilung als Standardfall per Vorlage zu erledigen,
selbstverständlich kostenfrei.
Pikantes Detail am Rande: Die von Heise beauftragte Kanzlei rechnet ausweislich ihrer eigenen Darstellung im Internet und nach Auskünften
gegenüber Testpersonen ausschließlich auf Stunden- basis ab, berechnete für die hier interessierende Abmahnung aber die vollen Gebühren
nach dem RVG aus einem Gegenstandswert von
€ 50.000,00 ab.
3. Die dritte Auffälligkeit hatte der die Abmahnung verfassende Anwalt selbst geliefert, der offenbar wenig Ahnung von Technik hat.
Alle in der Abmahnung genannten URLs enthalten im Query den Parameter
?highlight=Quelle%3A+heise.de
was nichts anderes bedeutet, als dass gezielt nach diesen Postings gesucht worden ist, um sie dann abmahnen zu können. In
anderen Fällen hatte Heise dies als Indiz für
Rechtsmissbrauch gewertet...
IV. Tipps für Foren-Betreiber
Ohne die durch diese Abmahnung aufgeworfenen Rechtsfragen an dieser Stelle zu vertiefen, kann Foren-Betreibern und -Usern einstweilen
nur dringend geraten werden, keine Beiträge aus dem Heise-Newsticker oder anderen Heise-Publikationen in Foren zu verbreiten und solche
Beiträge, wenn sie von den Administratoren und Moderatoren entdeckt werden, sofort zu löschen.
Sicherheitshalber: - Heise-Beiträge nicht per copy & paste übernehmen, sondern nur verlinken!
- Kopierte Beiträge sofort löschen und evtl. durch Link ersetzen!
V. Wie es weiter geht...
werden Sie auf dieser Seite lesen können, wenn es Neues zu diesem Fall gibt.
München, den 18. März 2006
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
www.gravenreuth.de
Anwaltsbüro Gravenreuth München · Marktstr. 14 · 80802 München
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